Werden Sie doch Agent
Finanzkrise und Angst um den Arbeitsplatz sind die groen Themen dieser Tage. Da freut man sich doch ber jedes Unternehmen, das bereit ist, Leute einzustellen. Eine Institution, die dies tut, ist das FBI. CNN berichtet, dass der amerikanische Inlandsgeheimdienst aktuell 850 Spezialagenten sucht, hinzu kommen noch 2.100 offene Stellen in der personellen Untersttzung, was immer dies auch genau heien mag. Laut FBI ist dies die grte Rekrutierungsmanahme in der 100-jhrigen Geschichte der Organisation.
Gesucht werden vor allem Mitarbeiter mit besten Fremdsprachen- und IT-Kenntnissen. Allerdings gibt es bei der Sache ein Manko, zumindest aus deutscher Sicht: Bewerber mssen US-Brger sein.
Eilantrag in Sachen “Vorratsdatenspeicherung” teilweise erfolgreich
“Der Antrag der Beschwerdefhrer, 113a, 113b TKG im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung ber dieVerfassungsbeschwerde auer Kraft zu setzen, hatte teilweise Erfolg.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts lie die Anwendung von 113b TKG, soweit er die Verwendung der gespeicherten Daten zum Zweck der Strafverfolgung regelt, bis zur Entscheidung in der Hauptsache nur modifiziert zu. Aufgrund eines Abrufersuchens einer Strafverfolgungsbehrde hat der Anbieter von Telekommunikationsdiensten die verlangten Daten zwar zu erheben und zu speichern. Sie sind jedoch nur dann an die Strafverfolgungsbehrde zu bermitteln, wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat im Sinne des 100a Abs. 2 StPO ist, die auch im Einzelfall schwer wiegt, der Verdacht durch bestimmte Tatsachen begrndet ist und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wre ( 100a Abs. 1 StPO). In den brigen Fllen ist von einer bermittlung der Daten einstweilen abzusehen.”
In der Begrndung heit es:
“In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rckgngig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Art. 10 Abs. 1 GG (Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses). Ein solcher Datenabruf ermglicht es, weitreichende Erkenntnisse ber das Kommunikationsverhalten und die sozialen Kontakte des Betroffenen zu erlangen.”
(Quelle: Bundesverfassungsgericht)
Nichtig!
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Vorschriften im Verfassungsschutzgesetz NRW zur Online-Durchsuchung und zur Aufklrung des Internets fr nichtig erklrt.
5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG, der den heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme regelt, verletzt das allgemeine Persnlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in seiner besonderen Ausprgung als Grundrecht auf Gewhrleistung der Vertraulichkeit und Integritt informationstechnischer Systeme. Diese Ausprgung des allgemeinen Persnlichkeitsrechts schtzt vor Eingriffen in informationstechnische Systeme, soweit der Schutz nicht durch andere Grundrechte, wie insbesondere Art. 10 oder Art. 13 GG, sowie durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewhrleistet ist (1). Vorliegend sind die Eingriffe verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt: 5 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 Alt. 2 VSG gengt nicht dem Gebot der Normenklarheit (2 a), die Anforderungen des Verhltnismigkeitsgrundsatzes sind nicht gewahrt (2 b) und die Norm enthlt keine hinreichenden Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung (2 c). Die angegriffene Norm ist nichtig (2 d). Einer zustzlichen Prfung anhand anderer Grundrechte bedarf es nicht (2 e).
(Quelle: Bundesverfassungsgericht)
Thema: Vorratsdatenspeicherung
Ein interessantes Interview zum Thema Vorratsdatenspeicherung fhrte freien Infos mit Albrecht Ude, dem Vorsitzenden des Fachausschusses Online-Journalisten im Verein Berliner Journalisten. Er uerst darin seine Bedenken gegen die Telefon- und Internetdatenspeicherung, beschreibt Recherchehindernisse und Konsequenzen fr das alltgliche Arbeiten, aber auch gesellschaftliche Auswirkungen. Darber hinaus nennt er Techniken und Lsungen, wie man diesem Eingriff in die Privatsphre und in Vertrauensbeziehungen entgehen kann.
(via jonet)
Auch ich benutze derartige Techniken. Im Einsatz bei mir sind etwa der Anonymisierungsdienst Tor wie auch die E-Mail-Verschlsselung OpenPGP von Enigmail, einem Add-on von Thunderbird. Meinen ffentlichen Schlssel gibt es hier.
Es ist die Angst, die sie antreibt, nicht unsere Sicherheit
Berlin, den 09.11.2007
Abgegebene Stimmen: 524
nicht abgegebene Stimmem: 89
Ja-Stimmen: 366
Nein-Stimmen: 156
Enthaltungen: 2
ungltige: 0
Damithat der Bundestag in der Sache “Telekommunikationsberwachung und Vorratsdatenspeicherung”beschlossen, dass Rufnummern, Uhrzeit und Datumvon Verbindungen gespeichert werden, dass bei Mobiltelefonen der Standort von sowohl Anrufer als auch Angerufenem gespeichert werden, dass E-Mail- und IP-Adressen von Sendern und Empfngern gespeichert werden sowie smtliche Verbindungsdaten im Internet.
Sie wollen wissen, wer uns dieseberwachung eingebrockt hat: Hier gibt es die Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung.
Einen Beschluss, den keiner einfach so hinnehmen muss. Deshalbsollten wir alle die eine zur Verfgung stehende Chance noch nutzen, den Gang zum Bundesverfassungsgericht. Beteiligen Sie sich an der Sammelklage gegen die Vorratsdatenspeicherung.